Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Verwaltung
Wir arbeiten lösungsorientiert und zuverlässig
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig.
Alle Angelegenheiten des Sondereigentums obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst. Für vermietete Einheiten kann dem Verwalter aber auch die Sondereigentumsverwaltung (kurz: SE-Verwaltung) übertragen werden.
Der Sondereigentumsverwalter vertritt dann den Eigentümer in allen Belangen, die seine Wohnung betreffen, gegenüber dem Mieter, Behörden und sonstigen Dritten.
Folgende Tätigkeiten können Sie auf den Verwalter übertragen:
Hier ein Auszug unseres Leistungskatalogs:
- Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses
- Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
- Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
- Leistung aller für die Bewirtschaftung notwendiger Zahlungen an den Fälligkeitsterminen, sofern diese das Sondereigentum betreffen
- Veranlassung und Überwachung aller erforderlichen laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter nach Wirksamwerden der Jahresabrechnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung.
- Kündigung bzw. Entgegennahme von Kündigungen
Angebot Sondereigentumsverwaltung
Wenn Sie also zur Sondereigentumsverwaltung einen Vertrag mit uns schließen, betreuen wir Ihr Sondereigentum für Sie.
Sprechen Sie uns an. Wir machen Ihnen gern ein Angebot bezüglich der Kosten der Sondereigentumsverwaltung.
Grimm Immobilien GmbH
Rathausstraße 60
21423 Winsen (Luhe)
Fon 04171 669776-0
Fax 04171 66977669
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