Immobilienbewertung:
Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Wir bewerten bebaute und unbebaute Grundstücke, Teile von Grundstücken und Gebäudeteile sowie Rechte an Grundstücken, wie zum Beispiel Nießbrauch, Wohnungs-, Überfahrt-, Leitungs- oder Erbbaurechte.
Außerdem ermitteln wir den Wert von Immobilien und Rechten an Immobilien. Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn es um Fragen der Vermögensübertragungen (in oder aus dem Betriebsvermögen) geht, bei Versicherungsbewertungen, Vermögensteilungen (Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen), steuerlichen Nachweisen und Vermögensnachweisen, An- und Verkaufspreisfindungen, gerichtlichen Verfahren (Zwangsversteigerungen) und anderen Anlässen.
Unsere Tätigkeit im Sachbereich „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ erbringen wir in gerichtlichen Verfahren genauso wie im freien Auftrag. Unsere Auftraggeber sind Gerichte aller Instanzen, Unternehmen, Stiftungen, Non-Profit-Organisationen und private Immobilienbesitzer.
Langjährige Erfahrung als Sachverständiger auf dem Immobilienmarkt sowie in der Architektur, die ständige Weiterbildung und die Zugehörigkeit im Gutachterausschuss sind die Basis unserer Arbeit.